Nutzungs- und Gebührenordnung 
Die Benutzung der Analge Grillhütte Eisenschmitt bedarf der Genehmigung der Ortsgemeinde Eisenschmitt. Hütte und Außenanlage können ggf. auch getrennt genutzt werden. Entsprechende Abstimmung ist mit der GV abzusprechen.
Die Nutzungsdauer beträgt generell 1 Tag und zwar von 13.00 Uhr bis am folgenden Tag 13.00 Uhr.
Anmeldung ist spätestens 1 Woche vor gewünschter Nutzung abzustimmen mit dem Ortsbürgermeister, seinem Stellvertreter bzw. dem Hüttenwart.
Schlüssel zur Hütte wie auch Toilettenanlage wird vom Hüttenwart ausgehändigt und ist auch dort wieder abzugeben.
Vor der Nutzung ist eine Kaution gem. Gebührenordnung zu hinterlegen.
Die Nutzung ist grundsätzlich Einheimischen bevorzugt vorzuhalten. Eine Nutzung durch Auswärtige kann zugelassen werden, wenn 3 Wochen vor dem gewünschten Termin keine Nutzung durch Einheimische beantragt wurde.
Das benötigte Holz ist grundsätzlich selbst zu beschaffen. Das Schlagen und Aufsammeln von Brennholz im angrenzenden Wald ist verboten. Nach Beendigung der Veranstaltung ist das mitgebrachte Holz wieder zu entfernen, bzw. kann in Absprache mit dem Hüttenwart im Holzschuppen ordentlich eingeordnet werden.
Soweit Holz aus Beständen im Holzschuppen in Einverständnis mit dem Hüttenwart benutzt wird, ist hierfür eine entsprechende Entschädigung mit dem Hüttenwart abzurechnen.
Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Hütte und die Toiletten in gereinigtem Zustand zu verlassen.
Sämtlicher Müll in der Hütte, auf dem Gelände und in den Toiletten ist vom Nutzer ordnungsgemäß zu entsorgen. Ablagerungen von Müll o. Ä. im angrenzenden Wald ist strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Die Schlüssel werden wie Schlüssel zu Hütte vom Hüttenwart ausgehändigt. Für Toilettenpapier ist selbst zu sorgen. Das Wasser auf den Toiletten ist nicht als Trinkwasser zu benutzen. Mit dem Wasserverbrauch ist sparsam umzugehen.
Soweit Strom benötigt wird, gelten die diesbezüglich unter Punkt 9. c genannten Gebührensätze.
Der Veranstaltungsleiter bzw. der Verursacher haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Fahrlässigkeit etc. entstehen. Es gelten im übrigen die polizeilichen Verordnungen.
Lärmbelästigungen sind tunlichst zu vermeiden. Es ist die Landeslärmschutzverordnung strengstens einzuhalten. Eine Ausfertigung ist in der Hütte ausgehängt bzw. vom verantwortlichen Veranstaltungsleiter beim Hüttenwart oder bei der GV einzusehen.
Auf das Mitführen von Kraftfahrzeugen ist möglichst zu verzichten, bzw. auf das wirklich notwendige zu beschränken um keine unnötigen Störungen des Forstreviers zu verursachen. Der Zufahrtsweg ist wenn nötig nur im Schrittempo zu befahren.
Die Anlage selbst darf nicht von KFZ befahren werden. Fahrzeuge sind unterhalb der Anlage so zu parken, daß der Zufahrtsweg nicht behindert wird. Das Befahren des umliegenden Wegenetzes ist untersagt. Es ist lediglich gestattet den direkten Zufahrtsweg von der K 9 im unabdingbar erforderlichen Maße zu benutzen.
Die Benutzungsgebühren sind wie folgt festgelegt und sind bei Schlüsselübernahme fällig:
Miete der Hütte einschließlich Toilettenanlage und Außenanlage
Einheimische € 30,--
Auswärtige € 90,--
KAUTION (in bar oder als Euroscheck zu hinterlegen € 150,--
Grundgebühr für Nutzung Stromversorgung € 5,--
Verbrauchsgebühr je KW € 0,20
Nutzung der Außenanlage mit Toiletten ohne Hütte € 12,--
Für Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten o. Ä., könnenSonderregelungen vereinbart werden.
Den Anweisungen der GV, des Hüttenwart und zuständigen Revierförsters ist Folge zu leisten.
NS Als Getränkelieferant bitten wir die Firma Getränkevertrieb Krischel, Manderscheid, Tel. 06572/733 als Sponsor der Anlage zu berücksichtigen.
BENUTZUNGSGEBÜHREN UND KAUTION SIND BEI
SCHLÜSSELÜBRNAHME FÄLLIG!
